(gemäß der Corona-Verordnung des Landes BaWü vom 28.10.2021)
Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage sind wir gezwungen ab sofort folgende Festlegungen einzuführen, um den Schießbetrieb zu gewährleisten und den Aufwand für den Verein so gering als möglich zu halten.
Die Vorstandschaft hat die Anwendung der 2G-Regel für uns entschieden. Das heißt für alle Besucher des Schützenhauses ab sofort:
Am Eingang des Schützenhauses wird ein Hinweis für die 2G-Regel angebracht.
Zugang haben nur noch geimpfte und genesene Mitglieder und Gäste.
Die Nachweispflicht der Gäste besteht ausschließlich gegenüber den zuständigen Behörden auf Verlangen. Es werden durch Mitglieder der Sportschützen Wiernsheim keine Kontrollen durchgeführt.‘
Die Eigenverantwortung der Gäste besteht in der Bereithaltung der entsprechenden Nachweise.
Sollte eine Kontrolle durch zuständige Behörden anstehen, hat jeder der die Einhaltung der Vorgaben nicht nachweisen kann, selbst die Konsequenzen zu tragen.
Die Vorstandschaft
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