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Seit 01.Sept. 2020 nötig: Die NWR-ID

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des Nationalen Waffenregisters (NWR), welche alle Schützen und Jäger seit 01. September 2020 für Vorgänge mit Waffen benötigen.

Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, welche im NWR gespeichert sind. Dies betrifft unter anderem Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Ergebnisdokumenten und Waffen/Waffenteile (wesentliche Teile). Sie gewährleistet in Zukunft die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge, wobei der erste Buchstabe die Art der ID beschreibt. Es gibt folgende Unterscheidungen:

P = natürliche Person

F = nichtnatürliche Person ( Waffenhändler oder Waffenhersteller, aber auch Vereine)

E = Erlaubnis (das Dokument selbst)

W = Waffe (gesamt)

T = Waffenteil (wesentliche Teile)


Es ist von den zuständigen Behörden vorgesehen, dass die Waffen-ID nur auf Anfrage der Besitzer als Stammdatenblatt gegen eine Gebühr herausgegeben werden. In welcher Höhe sich die Gebühren belaufen ist je nach zuständiger Behörde unterschiedlich.

Die ID´s werden bei Verkäufen oder länger andauernden Reparaturen benötigt und müssen auf den Verträgen angegeben werden. Die Personen- und Erlaubnis-ID sollten bei allen Dokumenten inzwischen schon in die Ergebnisdokumente gedruckt worden sein, da diese ,einmal zugeteilt, bestand haben.



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